Gestaltung des öffentlichen Raums
Aktuell ist der urbane öffentliche Raum von Gebäudefassaden und Verkehrsinfrastruktureinrichtungen geprägt. Brücken, Straßen aus Asphalt & Kopfsteinpflaster, Bahngleise und Bahnhöfe, Bürgersteige, Geländer, Bänke, Grünanlagen und Grünflächen, Parks, Statuen, Schilder mit allen möglichen Botschaften und Informationen, sehr viele Baustellen, Verkehrsmittel, Bauminseln und sichtbar verlegte Kabel, Rohre und Leitungen, Stromkästen, Recycling-Container, Litfaßsäulen und Spielplätze, Kanäle und Flüsse, Uferanlagen, historische Bauten, Denkmäler, etc.
Gerade im urbanen Raum, in dem sich gesellschaftliche Themen verdichten und wo politische Fragen durch das enge Miteinander und diversere Biographien mehr Reibung erzeugen, braucht diese Reibungsenergie einen Kanal. Künstlerischer und kreativer Ausdruck sind ein Kanal, der auch im öffentlichen Raum sichtbar wird. Graffiti, Writing, Streetart, politische Statements auf öffentlichen Flächen nutzen diesen Kanal schon lange, das Phänomen ist universell, weltweit und eigentlich ist auch Höhlenmalerei ein Vorgänger davon. Wir fordern die Entkriminalisierung von solchem kreativem Ausdruck im öffentlichen Raum. Mindestens 20% aller oben genannten Flächen, auch private, die aber Teil des öffentlich einsehbaren Raums sind, müssen für kreativen Ausdruck und Gestaltung bereitgestellt werden.
Viele Flächen werden für kommerzielle Werbebotschaften zur Verfügung gestellt. Welche Werbebotschaften von welchen Werbenden wieviel Platz und Zeit bekommen, wird geregelt durch mehrere Stellen in der Administration.
Da aber Werbebotschaften Sehgewohnheiten mitprägen, Körperbilder mitprägen, Wahrnehmungen von schön, häßlich, gut, schlecht, begehrenswert, abstoßend, etc mitprägen und gesellschaftliche Narrative nicht nur aufgreifen, sondern sie auch reproduzieren, verstärken, multiplizieren, oder ggfs auch brechen, kommt Werbebotschaften eine wichtige Rolle zu. Es findet bei der Entscheidung darüber, welche Werbebotschaft, wo und wie lange sichtbar sein darf, eine Abwägung statt, die durchaus mit der Umgebung und den Menschen in dieser Umgebung oder historischen Faktoren, politischen Faktoren, etc zu tun hat.
Dies ist eine wichtige Abwägung, aber sie ist nicht ausreichend. Zugang zu Werbefläche hängt davon ab, ob die, die werben möchten, über ausreichende Mittel verfügen. Je prominenter der Ort, je größer die Fläche, je mehr Menschen sie erwartungsgemäß sehen werden, desto teurer. Dies schließt viele aus und multipliziert Marktmacht. Dem wollen wir entgegenwirken.
Öffentliche Flächen dürfen nur zu einem Teil für kommerzielle Zwecke werben. Sie müssen über die Hälfte der Zeit für gemeinnützige Zwecke werben, über welche die Gesellschaft ansonsten viel zu schlecht aufgeklärt ist. Es kann dazu beitragen, über all die Arbeit aufzuklären und darauf aufmerksam zu machen, die nicht nur für ein Unternehmen Mehrwert erzeugt, sondern für die ganze Gesellschaft. Die Werbung selber herzustellen (Plakate, Banner, oder Großflächiges) kann kostspielig sein. Hierfür sollten Teile der Einnahmen aus der Vermietung an kommerzielle Werbende verwendet werden. Ähnliche Regeln müssen für Anbieter:innen privater Werbeflächen gelten.