Medien

Medien tragen sehr viel zu gesellschaftlichen Entwicklungen bei. Medien als sehr dominant meinungsbildender Sektor der Gesellschaft, können und müssen in der Sensibilisierung für die aktuellen globalen Realitäten, für die Relevanz und Auswirkungen weißer europäischer Lebensrealitäten für Lebensrealitäten weltweit.

Der Mangel an BIPOC Journalist:innen und Medienmacher:innen und mit weiteren intersektionalen Dimensionen von Identitäten im Sinne der 6 oder mehr Diversitätsdimensionen, der eine Konsequenz struktureller Diskriminierungen ist, muss durch gezielte und durchfinanzierte Förderinstrumente ausgeglichen werden.

Medienmachende berichten über das was war und ist. Aber sie interpretieren gleichzeitig die Realität. Sie wählen aus der zahllosen Menge an Informationen aus, das heißt, mediale Repräsentation ist automatisch selektiv.

Und mediale Repräsentation ist der Ort der Interpretation – erst die mediale Darstellung verleiht Dingen, Ereignissen, etc eine Bedeutung. Und unterschiedliche Medienmachende verleihen ein und demselben Sachverhalt unterschiedliche Bedeutung. Die Bedeutung, die sie einem Sachverhalt verleihen, ist wiederum nicht unabhängig von der Position und Identität der Medienmachenden. Diese Position muss sichtbar werden, damit sie für die Einordnung von Beiträgen und Analysen berücksichtigt werden kann.

Nach Stuart Hall gibt es nicht DIE EINE korrekte originale Interpretation – an deren Exaktheit sich alle anderen Interpretationen messen lassen. Ein Sachverhalt hat keine inhärente Bedeutung. Die wird ihm tatsächlich erst durch die mediale Verpackung verliehen. Medienmachende haben dementsprechend enorme Macht über gesellschaftliche Narrative und Strömungen.

Medien haben sich entwickelt. Heutzutage ist die mediale Welt geprägt von zahllosen Quellen und von Plattformen, auf denen auch einzelne direkt medial repräsentieren können, vorausgesetzt es gibt Stromversorgung, Internetzugang und ein Gerät, das Text, Ton oder Video produzieren kann. Das braucht es immerhin und es gibt reichlich Personen global, für die das nicht zutrifft. Die Versorgung mit Internet im globalen Vergleich überschneidet sich beinahe komplett mit der Verteilung der Lebenserwartung – woraus keine Kausalität abzuleiten ist, was aber nahelegt, dass die Information über die katastrophal bis signifikant geringere Lebenserwartung in weiten Teilen des Planeten auch medial nicht stark repräsentiert ist. Nicht so stark wie sie müsste, um dafür ein gesteigertes Bewusstsein zu wecken.

Und damit kommen wir zu den Aufgaben, Zielen und Zwecken von Medien. Da die Quellen unermesslich zahlreich sind, da Medienreichweite aber nicht gleich verteilt ist, bzw. nicht nur das Interesse des Publikums spiegelt, sondern durch Geld manipulierbar ist, liegt nahe, dass die Auswahl, die wir konsumieren, zumindest unausgewogen ist, oder auch absichtsvoll manipuliert und manipulativ.

Werbepräsenz ist nun nicht mehr nur in Konkurrenz zwischen ein paar Funk/TV Sendern und einer Reihe von Magazinen, wie es in den 80ern noch üblich war. Sie ist da erfolgreich, wo die Aufmerksamkeit des Publikums angezogen wird. Und die Erreichung der Zielgruppe ist messbar bzw ablesbar an views und klicks und zurück verfolgbar zu deren Profilen und Identitäten. Und Algorithmen spielen Inhalte nach Profilen und Daten aus, die in absurden Mengen abgeschöpft und verwendet werden, um individuell zugeschnittene Inhalte zu präsentieren, die dann wiederum die individuellen Gewohnheiten – den individuellen Konsum – festigen, reproduzieren und sichern.

Die Verbreitungsplattformen von Medien wie Twitter, Facebook, Instagram, TikTok, etc müssen eine Garantie der Kontrolle von Desinformation, Deep Fakes, Hate Speech, Diskriminierung, Rassismus, Antisemitismus, Sexismus, Ableismus etc abgeben und müssen dazu gesetzlich verpflichtet werden, so zu operieren, dass solche Inhalte gar nicht erst auf der Plattform landen. Das sollte selbstverständlich sein. Es muss entweder reichlich entsprechend geschultes Personal eingestellt werden oder es müssen Technologien entwickelt werden, die zuverlässig solche Inhalte - und auch NUR solche Inhalte - filtern.

Alle medialen Ausbildungen müssen verpflichtende, regelmäßige, abzuprüfende Lehrgänge und Seminare zu diskriminierungs- und rassismuskritischer Sensibilisierung ins Zentrum stellen. Journalistische Sorgfalt und sonstige journalistische Maßstäbe guter journalistischer Arbeit sind zu ergänzen um die Berücksichtigung von Identitäten und Positionen von Personen, die involviert sind. Inwieweit diese auch sichtbar gemacht werden müssen, ist eine Frage der Abwägung.

“Grundsätzlich sollte die Herkunft von Straftäter*innen oder Verdächtigen nur dann genannt werden, wenn ein Bezug zur Tat besteht und die Information zum Verständnis notwendig ist. Das wäre etwa der Fall, wenn z.B. ein kultureller oder religiöser Hintergrund bei der Entscheidung in einem Gerichtsverfahren berücksichtigt wird. Gibt es keinen sachlichen Bezug zum Tathergang, wird durch die explizite Nennung der ethnischen Herkunft von Straftäter*innen oder Verdächtigen in der Nachricht ein vermeintlich ursächlicher Zusammenhang hergestellt. Zum Vergleich: Es ist auch nicht üblich, von deutschstämmigen Täter*innen zu sprechen.” (https://glossar.neuemedienmacher.de/glossar/kategorie/03-kriminalitaetsberichterstattung/)

Bei Nennung von (vermeintlichen) Herkünften ohne o. g. Notwendigkeit sollen Strafen fällig werden, da hiermit gesellschaftlicher Schaden entsteht, indem z. B. Vorurteile reproduziert werden.

Ein journalistisches Fach muss neu entstehen und das ist das Filtern & Kuratieren von Inhalten, von Plattformen, von Informationen nach rassismuskritischen, dekolonialen, queerfeministischen, intersektionalen und machtkritischen Kriterien. Es braucht viel mehr als bisher einen meta-journalismus, der – im Sinne von Stuart Hall – das Spektrum an Bedeutungen, die Ereignissen und Fakten zugeordnet werden, sichtbar macht und nach den oben genannten Kriterien analysiert.

Medienmachende- und Produzierende werden standardmäßig durch eine unabhängige intersektional besetzte, machtkritisch, diskriminierungskritisch, dekolonial, rassismuskritisch und queerfeministisch arbeitende Institution zertifiziert oder anderweitig eingeordnet. Das Ergebnis dieser Einordnung muss zur Grundlage für die Sichtbarkeit und die Verbreitung und die Viralität der Medienerzeugnisse werden.

Die klassischen Nachrichtensendungen als kuratierte Auswahl sind nicht mehr zeitgemäß und bilden kein Spektrum ab. Sie sind eurozentrisch-selektiv und nicht unabhängig, sondern durch Gremien dominiert, in denen die Politik viel Gewicht hat.

Das muss sich ändern. Die Rundfunkräte müssen Gremien weichen, in denen die Mitgliedschaft paritätisch-intersektional-repräsentativ nach strukturell relevanten Diskriminierungsdimensionen gestaltet und zusammengesetzt ist, die Politik ist aus den Gremien komplett rauszuhalten.

Sendungen, die in öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Radioprogrammen ausgestrahlt werden, unterliegen der Kontrolle durch den Rundfunkrat bzw. den Fernsehrat der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt. Das ist inakzeptabel. Es muss eine unabhängige Kontroll- und Beschwerdestelle geben mit Entscheidungsbefugnissen und Entscheidungsmacht ausgestattet. Diese sollten koordiniert sein mit der Kommission für Jugendmedienschutz.

Die Wahl der Vertreter:innen in den Rundfunkräten muss öffentlich bekannt gemacht werden, sie muss Teil der Berichterstattung der öffentlich rechtlichen Medien werden und die Vertreter:innen sollten sich bei der Kandidatur für einen Sitz im Rundfunkrat öffentlich vorstellen. Dies ist wichtig, weil sie Einfluss haben werden auf Inhalte und Berichterstattung und damit auf gesellschaftliche Narrative. Da besteht ein gesteigertes öffentliches Interesse dran.

Rundfunkräte müssen als Gremium zugänglich für die Öffentlichkeit tagen und Entscheidungen fällen.

Die aktuelle Gestaltung des Rundfunkbeitrags ist sozial unverträglich. Die Finanzierung muss unabhängig sein bzw. einkommens- und vermögensabhängig und sozial gerecht gestaltet sein. BIPOC, LGBTQIA+, FLINTA*, Menschen, die von der Gesellschaft behindert werden und weitere marginalisierte Gruppen werden nicht angemessen repräsentiert und unsere Perspektiven nicht angemessen vertreten und abgebildet im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

In den Redaktionen, Produktionen, Studios, Technik- Aufnahme- und Postproduktions-Crews, unter Autor:innen, Regisseur:innen und Produzent:innen sind alle diese Gruppen ebenso schlecht vertreten. Alle, die direkt oder mittelbar für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk Content herstellen, Leistungen bereitstellen oder Technik verleihen, müssen ebensolchen Quoten genügen.

Alle staatlichen Förderungen müssen deutliche und verbindliche Quoten für all diese Gruppen voraussetzen für jegliche Form, Höhe und Bereich der Medienförderung. Private Fördergebende sollten diesen Empfehlungen folgen. Wir fordern paritätische Quoten, so dass alle Gruppen intersektional mindestens zur Hälfte vertreten sind.

Ausbildungsorte für alle Medienberufe müssen diskriminierungskritische Sensibilisierung und dekoloniale machtkritische Analyse und Praxis als Fächer etablieren und hierfür massiv Ressourcen, Personal und fächerübergreifende Konzepte entwickeln und bereitstellen. Staatlich anerkannt kann nur eine Ausbildung sein, die diesen Kriterien genügt. Durch die Schaffung von schulbegleitenden Programmen im Bereich Medienkompetenz sollen insbesondere Schüler:innen jeglicher intersektional marginalisierter Identitäten ermutigt und eingeladen werden, für den Bereich Medien, Soziale Medien, Kommunikation und Journalismus sowohl einen kritischen Blick zu entwickeln, als auch in dem Bereich tätig zu werden.

Wir fordern eine deutliche Regulierung der Werbebotschaften im öffentlichen Raum im Sinne von Vielfalt und gegen die Reproduktion von Stereotypen und sexistischen / rassistischen / diskrimierenden Bildern / Texten / Assoziationen / Konnotationen. Die freiwillige Selbstkontrolle funktioniert nicht. Bei diskriminierenden Inhalten und Darstellungen in Werbungen müssen empfindliche Strafen greifen, die beim Unternehmensumsatz ansetzen. In solchen Fällen werden Unternehmen gesetzlich verpflichtet, zwischen 0,5-5% ihres Umsatzes als Reparation zu zahlen, je nach Schwere des Verstoßes und nach Marktmacht des Unternehmens. Je größer die Marktmacht, desto größer der gesellschaftliche Schaden, der in kauf genommen wird.